Für einen Kreis,
der sich um seine Menschen sorgt

Klima- und Umweltschutz

DIE LINKE fordert:

  • Klimanotstand wird fester Tagesordnungspunkt bei allen Ausschuss- und Kreistagssitzungen
  • Das Maßnahmenprogramm 2025 benötigt eine Zielvorgabe, bis wann der Kreis klimaneutral sein will
  • Der  Kreis unterrichtet die Öffentlichkeit jährlich über die erreichten Fortschritte, speziell in Form der Fortschreibung der Kreis- Energie- und CO2eq-Bilanzen
  • Einbeziehung der BürgerInnen mittels eines BürgerInnen-Klimabeirates nach dem Losverfahren unter sachkundiger Beratung
  • Landschaftspläne rechtskonform gestalten
  • Naturpark Siebengebirge qualifizieren
  • Feste Amphibienleiteinrichtungen

Gülle

Die Landwirtschaftskammer gibt an, alle Personen, die Wirtschaftsdünger aus den Niederlanden bezogen haben sollen, angeschrieben zu haben. Ein Drittel der Adressen existiere jedoch gar nicht. Verschwindet also ein Drittel der aus den Niederlanden importierten Gülle in dunklen Kanälen und wird am Ende illegal ausgebracht?

Es geht um erhebliche Mengen, so wurden laut Nährstoffbericht 2017 im Jahr 2016 insgesamt etwa 1,458 Mio. t Gülle aus den Niederlanden importiert, eine Steigerung von 3% gegenüber 2013. Mit nur 20 Kontrolleuren will die Landwirtschaftskammer hier Auswüchse verhindern. Pro Kopf und Jahr sind also fast 73.000 Tonnen Gülleimporte, zusätzlich zur Kontrolle der heimisch anfallenden Gülle, zu prüfen.

Aus unserer Sicht ist hier auch der Kreis zuständig. Nämlich für den Gewässerschutz, die Wasserqualität, den Gesundheitsschutz der Bevölkerung und auch für die Lebensmittelsicherheit.

DIE LINKE Rhein-Sieg fordert deshalb, dass der Kreis mit eigenen MitarbeiterInnen ein Güllekataster erstellt und zusammen mit der Landwirtschaftskammer die ausgebrachte Gülle kontrolliert.

Regionalen Wirtschaftskreislauf fördern

Der Kreis soll im Rahmen des Wettbewerbsrechtes regionale Anbieter von vorrangig bioerzeugten Lebensmitteln bevorzugen, um damit beispielsweise Schulen, Hochschulen und Kantinen zu versorgen.

Das kann zum Beispiel in Form einer Beteiligung an der solidarischen Landwirtschaft erfolgen.

Wir fordern weiter, dass die Energieagentur des Rhein-Sieg-Kreises einen Schwerpunkt ihrer Beratung auf die Möglichkeit legt, landwirtschaftlich wenig genutzte Flächen zur Energieerzeugung zu nutzen.

Wasser schützen – Wasser ist ein Menschenrecht

Menschen brauchen sauberes Wasser und davon genug. Dass Deutschland erst nach Strafandrohung durch die EU Maßnahmen ergreift, um unser Grundwasser vor einer, seit Jahren bestehenden, zu hohen Nitratbelastung zu schützen, ist ein Skandal. Es ist die politische Aufgabe des Rhein-Sieg-Kreises, dieses Menschenrecht umzusetzen und die Gesundheit seiner BürgerInnen zu schützen.

Wasserentnahmerechte werden heikler, je mehr sich das Klima wandelt. Bisher werden diese Rechte, neben der Trinkwassergewinnung, vor allem Industrie und Landwirtschaft erteilt. Die Genehmigungen laufen 15 – 30 Jahre. Es gilt dabei, also weit im Voraus zu planen.

Bisher ist eine Beteiligung der kommunalen Politik rechtlich nur sehr begrenzt vorgesehen. Das müssen wir dringend ändern! Ob und welche Rechte zur Entnahme von Grund- oder Oberflächenwasser erteilt werden, muss öffentlich diskutiert werden. Die Kreistagsabgeordneten der LINKEN werden von der Landesregierung eine entsprechende Änderung einfordern.

Wälder

Unsere Wälder sind durch Hitzewellen, Luftverschmutzung und dem damit ausbleibenden Niederschlag der vergangenen Jahre extrem geschädigt. Fichten sind größtenteils dem Borkenkäfer zu Opfer gefallen, nachdem sie wegen Wassermangel nicht mehr genügend Harz zur Abwehr produzieren konnten. Ein Pilz befällt Ahorn und Birke. Und nun gilt auch die Buche aufgrund der Trockenheit als akut gefährdet. Es ist aber leider so, dass in den letzten 15 Jahren die Hälfte der Stellen von ForstmitarbeiterInnen abgebaut wurde, um Kosten zu sparen. Die verbliebenen sind nur noch damit beschäftigt, die gefährdeten Bäume zu fällen, damit niemand erschlagen wird. Für Aufforstung sind hingegen keine Kapazitäten mehr vorhanden. Wir benötigen daher mindestens eine personelle Verdoppelung in den Forstämtern. Die Dienstleistung steht auch privaten WaldbesitzerInnen zur Verfügung. Kommunen mit großen eigenen Wäldern sollten eine Personalerhöhung ebenfalls prüfen. Es geht schließlich nicht nur darum, die aktuell geschädigten Bäume auszutauschen, wir müssen mit einem jahrzehntelangen Prozess der Anpassung an die klimatischen Veränderungen rechnen.

Lärmschutz etablieren

Im Rhein-Sieg-Kreis ist die Umweltbelastung durch den Straßen-, Luft- und Eisenbahnverkehr hoch, in der Nähe der Quellen der Umweltbelastung teilweise sogar sehr hoch. Neben den Emissionen von Abgasen und Partikeln erreicht vor allem die Belästigung durch Lärm in manchen Gebieten zu bestimmten Zeiten unerträgliche Dimensionen.

Jede zweite BürgerIn muss mit einem Lärmpegel von 55 dB (Dezibel) leben, jeder sechste sogar mit mehr als 65 dB. Ein erhöhtes Risiko für Herzinfarkte besteht jedoch schon ab 50 dB. Zwar sind technische Maßnahmen an den Lärmquellen Auto, Eisenbahn und Flugzeug möglich und sie werden auch verfolgt. Aber sie greifen nur sehr langfristig und sind mit hohen Kosten verbunden. Das gilt in geringerem Masse auch für passive Schallschutzmaßnahmen (Lärmschutzwände, Lärmschutzfenster, Dämmung von Wänden und Dächern).

Das Umweltbundesamt schlägt für den achtstündigen Nachtzeitraum einen Grenzwert von 40 dB(A) außerhalb von Gebäuden vor. Darüber ist eine Belästigung zu erwarten, über 45 dB(A) eine erhebliche Belästigung. Kurzfristig sind zur Vermeidung von Gesundheitsschäden nur Fahr- und Flugverbote im Zeitraum von 22 Uhr bis 6 Uhr möglich.

Deshalb fordern wir:

  • Einschränkung oder vollkommenes Verbot des Luftverkehrs in Gebieten, in denen in der Nachtzeit von 22 Uhr bis 6 Uhr 45 dB(A) überschritten werden, mit dem Ziel, einen nächtlichen Lärmpegel von 40 dB(A) zu unterschreiten.

Aufgrund enorm hoher Kosten und der vielen Staus ist die Mobilität
durch das Auto an Grenzen gestoßen. Daher muss neben dem massiven Ausbau des ÖPNV der Fahrradverkehr gestärkt werden, und zwar durch ein kreuzungsarmes Radwegenetz, das es jedem im Umkreis von 10 km ermöglicht, gefahrlos den Arbeitsplatz, die Schule oder den Sportplatz zu erreichen.

Umweltprüfung vor dem Förderantrag einleiten

Die Bewilligung von Fördergeldern, bei der selbst keine förmliche Zulässigkeitsprüfung vorgenommen wird, erschwert im Nachgang eine rationale Prüfung der Zulässigkeit in den förmlichen Zulässigkeitsverfahren, etwa zur naturschutzrechtlichen Befreiung.

Es ist daher, auch um die Verwaltung nicht mit unsinnigen Projekten zu beschäftigen, notwendig, die Umweltverträglichkeit von Vorhaben vor einer Antragsstellung um Fördergelder intensiver als bisher zu prüfen. Hier ist gegebenenfalls auch das Gespräch mit den Naturschutzverbänden zu suchen.

Es ist notwendig, die Zukunft des Flughafens Köln/ Bonn neu zu planen. Die Expansionswünsche müssen vom Kreis in Frage gestellt werden. Gesucht wird ein Konzept zur Reduktion und nicht der Expansion des Flugbetriebs. Der Rhein-Sieg-Kreis ist einer der Anteilseigner am Flughafen. Lärmgebühren müssenoffensiv gestaltet und genutzt werden.

Ausgleichsmaßnahmen zeitnah umsetzen

Eingriffe in die Natur und Ausgleichsmaßnahmen gehören untrennbar zusammen. Allerdings finden Ausgleichsmaßnahmen oft erst viele Jahre später als der Eingriff oder gar nicht statt.

Selbst wenn Maßnahmen stattfinden, sind diese oft ungeeignet oder unzureichend.

DIE LINKE fordert, dass Eingriffe in die Natur streng auf ihre Notwendigkeit hin geprüft werden. Sollten diese Eingriffe erforderlich sein, fordert DIE LINKE konsequent ausreichende Ausgleichsmaßnahmen. Sollten diese Eingriffe nicht erforderlich sein, ist davon abzusehen. Der Kreis als zuständige Behörde legt Ausgleichsmaßnahmen fest und kontrolliert die Umsetzung. Diese Ausgleichsmaßnahmen müssen zwingend die Bewirtschaftung der Ausgleichflächen im besten Fall über den Zeitraum von 30 Jahren sicherstellen.

Stopp des Flächenverbrauchs – Entsiegelung

DIE LINKE fordert im Kreis eine Änderung der Ausrichtung der Baupolitik hin zu einer Politik mit möglichst geringem zusätzlichen Flächenverbrauch. Außerdem muss sie die Kraft aufbringen, modellhaft innovative Konzepte zur Lösung der daraus entstehenden Herausforderungen zu entwickeln. Beispielsweise werden im Rhein-Sieg-Kreis wenig genutzte Gemeindestraßen nur zögerlich zu Feldwegen zurückgestuft oder gar ganz entwidmet und zurückgebaut. Es ist sinnvoll auch Feldwege wieder zu entsiegeln. So könnten Kompensationsverpflichtungen aus der Eingriffsregelung zumindest ab und an auch ohne Flächenverluste für die Landwirtschaft umgesetzt werden. Zudem profitieren von offenen Erd- und Sandwegen viele Tierarten, die aus unserer Agrarlandschaft verschwunden sind, z. B. das Rebhuhn.

Nebenbei wird durch eine Entsiegelung der Feldwege illegaler Schleichverkehr von ortskundigen Kraftfahrern minimiert.

Umgebungsschutz für die FFH-Gebiete beachten

Nicht nur innerhalb von Naturschutzgebieten gelten die Verbote und Gebote der Schutzverordnungen. Auch außerhalb der Naturschutzgebiete sind solche Maßnahmen verboten, die die Schutzgüter in den Schutzgebieten gefährden. Das gilt nicht nur für FFH-Gebiete, sondern nach dem Bundesnaturschutzgesetz auch für die nationalen Naturschutzgebiete, die nicht auch FFH-Gebiete sind.

Es ist im rechtlichen Sinne bereits FFH-relevant, wenn Baugebiete oder störende Vorhaben an FFH-Gebiete heranrücken, wenn Vogelarten der FFH-Lebensraumtypen an Glasscheiben außerhalb der Schutzgebiete verunglücken oder wenn Tiere bei Wanderungen überfahren werden.

FFH-Prüfungen übersehen zumeist die indirekten Bezüge. Dies sind vor allem Störungen durch Hauskatzen, Grünmüll, Lichtemissionen, Glas sowie die Störungen durch Menschen im direkten Schutzumfeld. Der Umgebungsschutz der Schutzgebiete erfordert eine Verbändebeteiligung durch die Kommune! Ein Befreiungsverfahren ist notwendig, die Naturschutzverbände sind klagebefugt.

Es liegt daher in der Verantwortung der Kommunen, fachlich kompetente FFH-Prüfungen von ihren Gutachtern einzufordern, um bestehende Konflikte auch wirklich zu erkennen. Der Runderlass des Landesumweltministeriums vom 13.04.2010 muss als Mindestmaß endlich konsequent umgesetzt werden.

Zusammenarbeit der Akteure fördern

Naturschutz im Kreis und in der Gemeinde ist traditionell auch eine Aufgabe der Naturschutzverbände und -vereine. Dabei sind sie auf die Unterstützung der Kommunen angewiesen, um ihr Engagement sinnvoll gestalten, Informationen vermitteln und bei der Suche nach sinnvollen Gesamtlösungen mitwirken zu können. Daher ist es hilfreich, wenn z. B. Beteiligungsunterlagen zu Bauleitplanverfahren – etwa über das gemeinsame Büro der Naturschutzverbände in Oberhausen – freiwillig von den Kommunen an die Verbände zur Beteiligung versandt werden. Dadurch werden Informationen bei den lokalen NaturschützerInnen gezielt abgerufen und Konflikte frühzeitig erkannt.

Auch turnusmäßig durchgeführte Treffen der Verwaltung mit den Verbänden helfen mit, im Dialog zu bleiben und die gemeinsamen Aufgaben zu koordinieren.

Retentionsräume herstellen

Im Siegauenkonzept der Bezirksregierung Köln aus dem Jahre 2006, das gemeinsam mit den Kommunen im Konsens (!) erarbeitet worden ist, sind etliche Flächen vorgeschlagen worden, die sich für die Rückgewinnung von Retentionsräumen eignen. Von diesen Vorschlägen ist bis heute, acht Jahre später, kein einziger realisiert worden oder wenigstens in seiner Umsetzung absehbar. Vor allem die Umsetzung der Retentionsräume im Siegburg-Kaldauen, Hennef-Stoßdorf und Hennef-Weldergoven stehen dringend an.

Hier ist ein Umdenken erforderlich, denn die Sieg hat ein bundesweit relevantes Entwicklungspotential für den Naturschutz.

Siedlungsränder begrünen, keine abrupten Übergänge

Siedlungsränder sollten durch angrenzende Grünzonen dauerhaft gesichert und aufgewertet werden, um immer weiteren Flächenverbrauch durch sogenannte Arrondierungen zu vermeiden und um Siedlungen besser in ihre Landschaften einzubinden. Dabei ist es sinnvoll, aus Siedlungen anfallendes Niederschlagswasser als Gestaltungsinstrument für Gräben und Gewässer mit in die Gestaltung solcher Grünzonen einzubinden und dadurch ausreichende Versickerungseinrichtungen und Verdunstungsflächen (Tümpel und Teiche) zu schaffen. Dadurch können Einleitungen in Fließgewässer nach und nach zurückgenommen werden.

Wo möglich, sind Selbstbegrünungen solcher Siedlungsränder zu ermöglichen. Baumhecken oder Weideflächen mit verstreuten Baumpflanzungen können gute Übergangslösungen zwischen Siedlung und Landschaft sein.