Wenn Sie spenden wollen …

Eine Spende kommt zu 100 % dem Kreisverband Rhein-Sieg zu Gute und unterstützt unsere Arbeit hier vor Ort im Kreis.

Wir bitten gemäß Parteiengesetz um die Angabe von Name, Vorname und Anschrift. Auf Wunsch stellen wir natürlich gerne eine Spendenbescheinigung aus.

Unsere Kontoverbindung:

Empfänger: DIE LINKE. Rhein-Sieg

Bank: VR-Bank Rhein-Sieg e.G.

IBAN: DE53 3706 9520 6101 9520 19

BIC: GENODED1RST

Steuerliche Abzugsfähigkeit von Parteispenden

Nach dem Einkommensteuergesetz (EStG) sind Zuwendungen von natürlichen Personen (Spenden und Mitgliedsbeiträge) an politische Parteien wie folgt steuerlich abzugsfähig:

  1. Zuwendungen bis zu einer Höhe von jährlich 1.650 € (bei zusammen veranlagten Ehegatten: 3.300 €), werden nach dem EStG § 34g berücksichtigt, indem 50 % des zugewendeten Betrages, d.h. max. 825 € (bzw. 1.650 €) von der Steuerschuld abgezogen werden.

  2. Weitere 1.650 € (bzw. 3.300 €) Zuwendungen an politische Parteien sind nach dem EStG § 10b Absatz 2 steuerlich abzugsfähig. Sie können als Sonderausgaben geltend gemacht werden, soweit für sie nicht eine Steuerermäßigung nach § 34g gewährt worden ist.

Das bedeutet, dass man von den ersten 1.650 Euro die Hälfte erstattet bekommt und von weiteren 1.650 soviel, wie man dafür Einkommenssteuer gezahlt hat. Um die Aufteilung muss man sich keine Sorgen machen, denn das macht das Finanzamt automatisch.