Resolution des Rates der Gemeinde Windeck zur Finanzierung der Schulsozialarbeit an den Grundschulen in der Gemeinde durch das Land NRW

Windeck

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Nach einer Kürzung der Finanzierung für die Leistung Schulsozialarbeit in der Gemeinde Windeck im Jahr 2021 durch den Rhein-Sieg-Kreis erfolgt für das Jahr 2023 eine weitere Kürzung der Finanzmittel seitens des Landes NRW. Dies bedeutet für die Fortführung der Schulsozialarbeit in den Grundschulen der Gemeinde einen zu leistenden Eigenbeitrag der Gemeinde in Höhe von 92T€.

Hintergrund der nunmehr erfolgenden Mittelkürzung ist die Scharfstellung des sog. „Sozialindex“. Mit diesem Instrument soll eine angemessene Klassifizierung der Herausforderungen, denen sich die einzelnen Schulen gegenübersehen bewerkstelligt werden. Anhand der amtlichen Schuldaten aus dem Jahren 2018/2019 erfolgt die Zuordnung der Schulen in einen Kategorienschlüssel von 1 (sehr niedrig) bis 9 (sehr hoch). Die Grundschulen in der Gemeinde Windeck wurden auf dieser Basis alle der Kategorie 1 zugeordnet. Aufgrund der Strukturschwäche der Gemeinde sind die Kosten des Wohnens gering und der Anteil der einkommensschwachen Familien überproportional hoch. Die auf dieser Basis zu erwartenden Mittel fallen entsprechend gering aus.

Auf Grund der prekären Haushaltslage der Gemeinde Windeck wurde im Ausschuss für Jugend, Schule, Sport, Senioren und Soziales und im Haupt- und Finanzausschuss mit Beschluss vom 23.11.22 bzw. 29.11.22 entschieden, die Schulsozialarbeit, die im Rahmen der freiwilligen Leistungen angeboten wird, ab dem Schuljahr 2023/2024 einzustellen. Die für eine Weiterführung dieser wichtigen Leistung anfallenden Eigenmittel sind im Haushalt der Gemeinde nicht abzubilden. Die Gemeinde Windeck liegt in einem strukturschwachen ländlichen Gebiet und ist finanziell eine arme Gemeinde.

Als Mitglieder des Rates der Gemeinde Windeck bedauern wir diese parteiübergreifende Entscheidung zur Aufgabe der Schulsozialarbeit, die getroffen werden musste, sehr. Die Konsequenzen des Verlustes der Schulsozialarbeit werden Schülerinnen und Schüler und deren Familien aber auch die Schulen als Ort des Lernens und des psycho-sozialen Entwicklungsraumes zu tragen haben. Wir befürchten, dass die Teilhabechancen der Schülerinnen und Schüler sich zukünftig verschlechtern werden.

Die Ständige Wissenschaftliche Kommission der Kultusministerkonferenz (SWK) hat in ihrem neusten Gutachten (12.22., KMK) auf Grund der defizitären Bildungssituation in den Grundschulen neben diversen inhaltlichen, organisatorischen und methodischen Veränderungen vorgeschlagen, eine verbindliche Verankerung eines Konzepts zur Förderung sozialer Integration und sozial-emotionaler Kompetenzen im Schulprogramm jeder Grundschule vorzusehen. Mit dieser Forderung kommt der Schulsozialarbeit eine besondere Bedeutung zu.

Als Rat der Gemeinde Windeck fordern wir:

  • kurzfristig eine Überprüfung der Heranziehung der Schuldaten aus den Jahren 2018/2019. Es sollten u. E. aktuelle Daten genutzt werden, die momentanen Realitäten abbilden.
  • Generelle Überprüfung des Sozialindexes auf Basis der heutigen vorliegenden Kenndaten und Entscheidungsgrundlagen.
  • mittelfristig die Entscheidungsgrundlage „Sozialindex“ um eine Komponente ergänzen, die die Anzahl der Fälle der Jugend- und Erziehungshilfe in den Gemeinden für die Einstufung mitberücksichtigt.
  • langfristiges Ziel muss es sein, Schulsozialarbeit als Landesaufgabe zu installieren. Schulsozialarbeit kann nur wirken, wenn sie als dauerhafter Bestandteil multiprofessioneller Teams in den Schulen verstetigt wird.

Die Förderung der Kinder und Jugendlichen ist eine Investition in die Zukunft. Daher bitten wir die verantwortlichen Politiker und Politikerinnen mit dieser Resolution, entsprechende Weichenstellung im Sinne guter Zukunftsaussichten auch für Kinder und Jugendliche in strukturschwachen Gemeinden zu stellen.

Mit freundlichen Grüßen, die Parteien im Rat der Gemeinde Windeck,

Frank Steiniger, CDU
Dirk Bube, SPD
Thomas Ritzer, Bündnis 90/Die Grünen
Petra Buttelmann, FDP
Jakob Esser, DIE LINKE