Anfrage zum Rechtsverständnis beim Umgang mit Menschen mit Behinderungen durch die Kreisverwaltung

Michael Otter

Die Kreisverwaltung bügelt den Wunsch nach mehr Teilhabe von Menschen mit Behinderung an der Bildung mit der Einschätzung ab, dass auch „bei einer konsequenten Umsetzung der Inklusion ... Gegenreaktionen von Eltern nicht auszuschließen (sind), die ihre Kinder nicht gemeinsam mit Schülern mit sonderpädagogischem Förderbedarf beschulen lassen wollen“.

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