Transparenz bei Instandsetzung und Erstellung von Immobilien der Gemeinde Windeck
Am 10.03.2017 sandte DIE LINKE folgende Anregung an den Bürgermeister und den Rat der Gemeinde Windeck: Anregung nach § 24 GO NRW: Tagesordnungspunkt für die nächste Ratssitzung der Gemeinde Windeck am 24.04.2017
Am 10.03.2017 sandte DIE LINKE folgende Anregung an den Bürgermeister und den Rat der Gemeinde Windeck:
Anregung nach § 24 GO NRW: Tagesordnungspunkt für die nächste Ratssitzung der Gemeinde Windeck am 24.04.2017
Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
sehr geehrte Damen und Herren vom Gemeinderat,
nach § 24 GO NRW regt DIE LINKE BG Eitorf/Windeck an, den Tagesordnungspunkt: „Transparenz bei Instandsetzung und Erstellung von Immobilien der Gemeinde Windeck“ in der Sitzung am 24.04.2017 zu behandeln.
Sachverhalt: Werden Immobilien im Auftrag der Gemeinde Windeck gebaut oder instandgesetzt, so ist es für die BürgerInnen schwierig, die Gesamtkosten nachzuvollziehen. Uns ist es ein Anliegen den BürgerInnen die Ermittlung der Gesamtkosten mittlerer und großer Bauprojekte zu vereinfachen, auch um damit die Akzeptanz der SteuerzahlerInnen zu erhöhen.
Darum regen wir an, der Rat möge beschließen:
Wird eine Immobilie im Auftrag der Gemeinde Windeck neu gebaut oder instand gesetzt so werden die dafür entstandenen Gesamtkosten, nach Abschluss der Arbeiten, im Amtsblatt (Mitteilungsblatt) und in der Niederschrift transparent gemacht, wenn die Kosten 5.000,- € überschreiten. Ferner sollen die folgenden Informationen mit bekannt gegeben werden:
- Gesamtkosten, inklusive Grundstückserwerb und Erschließungskosten (soweit angefallen)
- Beschreibung des Gebäudes, Größe, Geschosszahl, weitere Kennzahlen
- Bauzeit
- Zweck des Gebäudes, zugrunde liegender Beschluss
Mit freundlichen Grüßen
Jakob Esser

