Landesregierung versucht wieder, Oppositionsrechte zu schleifen
Die schwarz-grüne Landesregierung legt einen neuen Gesetzentwurf zur Änderung des Kommunalrechts vor, der am Donnerstag, 22. Mai, in erster Lesung im Landtag behandelt wird. Darin ist vorgesehen, die Mindestanzahl für Mandate zu erhöhen, die für die Bildung einer Fraktion in Stadträten und Kreistagen nötig sind. Für den Rhein-Sieg-Kreis bedeutet dieser neue Gesetzentwurf, dass künftig nicht mehr drei, sondern mindestens vier Mandatsträger einer Partei in den Kreistag des Rhein-Sieg-Kreises gewählt werden müssten, um eine Fraktion bilden zu können.
Mit dem Fraktionsstatus gehen grundlegende Rechte einher, um kommunalpolitisch arbeiten zu können – wie beispielsweise das Antragsrecht. Bastian Reichardt, Sprecher der Linken in Königswinter, erklärt: „Dieser Gesetzentwurf bevorteilt ganz klar die Regierungsparteien, indem er die Hürden zur Fraktionsbildung für kleinere Parteien erhöht. Die Absicht ist klar: Den kleineren Oppositionsparteien in Stadträten und Kreistagen soll hiermit ihre kommunalpolitische Arbeit erschwert und letztlich sogar unmöglich gemacht werden. Parteien, die es nicht schaffen, in den mittelgroßen Städten wie Königswinter drei Mandate oder im Kreistag vier Mandate zu erringen, verlieren ihr Recht, Anträge einzubringen und sind somit faktisch gelähmt.“
Bereits am Montag, 20. Mai, entschied der Verfassungsgerichtshof in Münster, dass ein Gesetz zur Änderung der Sitzverteilung in Räten, welches im letzten Jahr von CDU, Grüne und SPD beschlossen wurde, die Chancengleichheit kleinerer Parteien beeinträchtigt und somit gegen die Landesverfassung verstößt.
„Die Landesregierung will aus dieser Klatsche, die sie vom Verfassungsgerichtshof erhalten hat, offenbar nicht lernen“, so Reichardt weiter. „Mit allen Mitteln wird hier versucht, sich Vorteile bei Wahlen zu erschleichen. Demokratisch ist dies nicht.“