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Die Spende kommt zu 100 % dem Kreisverband Rhein-Sieg zu Gute und unterstützt unsere Arbeit vor Ort.


Unsere Kontoverbindung:

DIE LINKE. Rhein-Sieg
Raiffeisenbank Much-Ruppichteroth
BLZ  370 695 24 - KTO 101 952 010


Ihre Spende ist steuerlich abzugsfähig (weitere Infos s. u.). Wir bitten gemäß Parteiengesetz um Angabe von Namen, Vornamen und Anschrift. Auf Wunsch stellen wir gern Spendenbescheinigungen aus.


Steuerliche Abzugsfähigkeit von Parteispenden

Nach dem Einkommensteuergesetz (EStG) sind Zuwendungen von natürlichen Personen (Spenden, Mandatsträger- und Mitgliedsbeiträge) an politische Parteien wie folgt steuerlich abzugsfähig:

  1. Zuwendungen bis zu einer Höhe von 1.650,- €, bei zusammen veranlagten Ehegatten 3.300,- € jährlich, werden nach dem EStG § 34g berücksichtigt, indem 50% des zugewendeten Betrages, d.h. max. 825,- € bzw. 1.650,- €, von der Steuerschuld abgezogen werden.

  2. Weitere 1.650,- € bzw. 3.300,- € Zuwendungen an politische Parteien sind nach dem EStG § 10 b Absatz 2 steuerlich abzugsfähig. Sie können als Sonderausgaben geltend gemacht werden, soweit für sie nicht eine Steuerermäßigung nach § 34g gewährt worden ist.

Das bedeutet, dass man von den ersten 1.650 Euro die Hälfte erstattet bekommt und von weiteren 1.650 soviel, wie man dafür Einkommenssteuer gezahlt hat. Um die Aufteilung muss man sich keine Sorgen machen: Das Finanzamt macht das automatisch.