Willkür aus dem Herzen der Verwaltung

Frank Kemper

Die Gemeinde Ruppichteroth ist eine kleine Kommune im Osten des Rhein-Sieg-Kreis. Mit ihren ca. 10.000 Einwohnern beherbergt sie ca. 70 Flüchtlinge. Es hat sich eine Flüchtlingsintitiative gegründet, die mit viel Elan hilft wo sie kann.

Also alles in Ordnung bei der Flüchtlingsunterbringung in Ruppichteroth?

Mitnichten, den Flüchtlinge werden elementare Rechte verweigert, sie werden mit unsinnigen Vorschriften drangsaliert.

In der Ratssitzung am 19.03.2015 monierte der Fraktionsvorsitzende der Grünen, Werner Hainke, dass es den Flüchtlingen verboten worden sei, gespendete Möbel in ihren Unterkünften aufzustellen. Aus Gründen des Brandschutz seien nur Stahlmöbel zulässig. Erst als sich unter den Ratsmitgliedern Unmut breit machte, revidierte die Verwaltung ihre Haltung.

In der Ratssitzung am 14.04.2015 fragte der Fraktionsvorsitzende der Fraktion DIE LINKE, Frank Kemper nach, ob es richtig sei, dass einigen Flüchtlingen die Aufstellung von gespendeten Fernsehgeräten verboten worden sei. Dies wurde bestätigt. Daraufhin bat Kemper um Übersendung der juristischen Grundlage. Bis zu diesem Zeitpunkt war davon auszugehen, dass es sich bei den rechtswidrigen Verboten um einen Alleingang des Ordnungsamts handelte.

Am 25.04.2015 ging die Antwort des Bürgermeisters Mario Loskill ein. Sie ist unglaublich hanebüchen und dilettantisch.

So leitet der Bürgermeister das Verbot aus dem sogenannten Hausrecht ab (BGB § 903 Satz 1). Nach seinem eigenen Bekenntnis wurde er während seinen Studiums auch in Rechtskunde ausgebildet. Dort hätte er eigentlich lernen müssen, dass hier ganz eindeutig das Grundgesetz im § 5 Abs. 1 mit der sogenannten Rezipientenfreiheit entgegen steht. Aber nicht nur das. Auch das Argument "Brandschutz" ist vorgeschoben. So machte das Bauministerium in seinem Schreiben vom 31.03.2015 deutlich, dass bei der Flüchtlingsunterbringung in Wohnungen keine besonderen Anforderungen zu erfüllen sind.Doch der Bürgermeister widerspricht sich sogar selber. So sendete er mit seiner Antwort eine bis dahin weitgehend unbekannte Haus- und Benutzerordnung für die Übergangsheime mit. Diese unterschrieb er persönlich am 10.12.2014 und sie trat am 01.01.2015 in Kraft. In Absatz 19 wird deutlich gemacht, dass bei der Nutzung von Radio-oder Fernsehgeräten Rücksicht genommen werden muss, ergo müssen sie erlaubt sein.

Dazu Frank Kemper, Fraktionsvorsitzender der Fraktion DIE LINKE im Rat der Gemeinde Ruppichteroth: "Offensichtlich handelte es sich um willkürliche Verbote. Erst im nachhinein wurde nach einer Legitimation gesucht. Damit, dass der Bürgermeister dies nicht stoppte, sondern sogar noch verteidigte, macht er sich mitschuldig. Das ist ein Faustschlag ins Gesicht der Flüchtlinge. Dagegen helfen viele ehrenamtliche RuppichterotherInnen auf vorbildliche Art und Weise in der Flüchtlingshilfe. Anstatt dankbar dafür zu sein, nutzt die Verwaltung sie als Feigenblatt. Ich persönlich werde mich zukünftig nicht mehr in der Flüchtlingshilfe einbringen können, denn dieses ist mit einer Schweigepflicht verbunden. Darum habe ich hier auch nur die Fälle geschildert, die in öffentlichen Ratssitzungen zur Sprache kamen. Aufgrund der Haltung der Verwaltung komme ich zunehmend in Interessenkonflikte mit meinem politischen Engagement, ein weiteres Schweigen ist mir einfach nicht möglich. Wir werden die Kommunalaufsicht und das Innenministerium NRW informieren."