Anfrage zur Erhöhung der Schulpauschale
Mit der Novellierung des Gemeindefinanzierungsgesetzes, die eine Dynamisierung der Schulpauschale vorsieht, stehen den Kommunen in Nordrhein-Westfalen insgesamt 59.377.800 EUR zusätzlich zur Verfügung, um gem. GFG NRW, §17 den Erhalt der Schulen zu gewährleisten. Um über den Anteil und die Verwendung der zusätzlichen Mittel für unsere Stadt Auskunft zu bekommen, frage ich:
- Wie groß ist der Anteil der Königswinterer Schulen (absolut und prozentual) an der Erhöhung der Schulpauschale durch das Land NRW?
- Stehen Pläne bereit, wie die zusätzlichen Mittel an den Schulen verwendet werden sollen? Wenn ja, welche?
Update 28.08.2019:
Antwort des Bürgermeisters