Anfrage zum Inklusionsplan

Michael Otter

Die Bundesregierung hat die UN-Konvention „Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen“unterschriebenen und ist damit international verpflichtet, im Jahr 2011 konkrete Maßnahmen für die gesellschaftliche Teilhabe von Menschen mit Behinderungen einzuführen. Der Landtag NRW hat dazu im Dezember 2010 einen Beschluss gefasst, der u.a. die Erstellung eines Inklusionsplans vorsieht.

Welche Rolle will der Rhein-Sieg-Kreis in diesem Thema spielen?


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