Der Kreisvorstand der Partei DIE LINKE im Rhein-Sieg Kreis

Kreisvorstand 26.02.2011
Kreisvorstand 05.11.2011, v.l.n.r.: Gerd Weisel, Bernd Rosbund, Michael Lehmann, Nina Dahl, Martin Beinersdorf, Christa Pfeiffer, Eveliene Beinersdorf, Kim Opitz, Tobias Aufgebauer, Brigitte Hincha, Gudrun Hamm, Frank Kemper

Terminplanung des Kreisvorstands

Mitglieder des Kreisvorstandes

Name

Funktion

Kontakt

Eveliene Beinersdorf

Sprecherin

E-Mail
Telefon: 0178 / 1343499

Frank Kemper

Geschäftsführer

E-Mail

Tel.: 02295 / 908436
Mobil: 0157 / 85416426

Bernd Rosbund

Kasse


Brigitte Hincha

Beisitzerin


Nina Dahl

Beisitzerin (für ['solid])


Gudrun Hamm

Beisitzerin


Kim Opitz

Beisitzerin


Christa Pfeiffer

Beisitzerin


Michael Lehmann

Beisitzer


Martin Beinersdorf

Beisitzer


Gerd Weisel

Beisitzer



Sprecher_innen für einzelne Bereiche

Über die allgemeine Zusammen- und Mitarbeit hinaus übernehmen die Mitglieder des Vorstandes spezielle Verantwortungsbereiche. Die politischen Bereiche werden von folgenden Vorstandsmitgliedern betreut:

Themen „Politikfelder“

AnsprechpartnerIn, Vertretung

Familie, Bildung/Schule, Kinder/Jugend

Gudrun Hamm, Eveliene Beinersdorf,

Gerd Weisel

Finanz- und Wirtschaftspolitik,

Kommunale Haushalte

Frank Kemper, Bernd Rosbund

Frauenpolitik, „FIN“ (Frauen in Not)

(Basisgruppe)

Gudrun Hamm, Eveliene Beinersdorf,

Christa Pfeiffer

Friedenspolitik, Internationale Politik

 

Christa Pfeiffer

Gesundheitspolitik

Eveliene Beinersdorf

Inklusion

Eveliene Beinersdorf, Gerd Weisel

Sozialpolitik

(Hartz-IV, SGB XII, Senioren, SGB VI)

Gerd Weisel,

Brigitte Hincha

Verkehr (Straße/ÖPNV)/Sicherheit

Michael Lehmann

Umwelt/Tierschutz

Nina Dahl, Kim Opitz,

Martin Beinersdorf

Kunst und Kultur

Brigitte Hincha, Nina Dahl

Migration/Integration (Basisgruppe)

Kim Opitz, B. Koculan, Michael Köppinger

 

          AntiFa (Basisgruppe)

Kim Opitz, B. Koculan, Michael Köppinger

 

 

Für weitere Arbeitsbereiche des Kreisvorstands stehen folgende Ansprechpartner_innen zur Verfügung:

Themen „Arbeitsbereiche“

AnsprechpartnerIn, Vertretung

Satzung

(nur KV-Mitglieder)

Frank Kemper, Eveliene Beinersdorf

Allgemeine Geschäftsführung,

Organisation

Frank Kemper, Michael Lehmann

Datenschutz

Martin Beinersdorf

Finanzen, Mitgliedsbeiträge

Bernd Rosbund, Kim Opitz

Gleichstellungsbeauftragte

Gudrun Hamm

Innerparteiliche Bildung

Michael Otter

Kontaktpflege Basisgruppen/

Ortsverbände

Eveliene Beinersdorf

Kontakt Landesvorstand

Eveliene Beinersdorf

Kontakt Jugendverband ['solid]

(Basisgruppe)

Nina Dahl, B. Koculan

Mandatsträger-Koordination

Frank Kemper, Michael Otter

Mitgliederbetreuung

Bernd Rosbund, Kim Opitz

Öffentlichkeitsarbeit/Website/

AG Kreis-Homepage

Gerd Weisel, Martin Beinersdorf,

 T. Schloer

Sommerfest/Weihnachtsfeier u.a.

Christa Pfeiffer, Eveliene Beinersdorf

Wahlkampf-Team/Wahlkampagnen

Frank Kemper,

Martin Beinersdorf, Gerd Weisel,

Gudrun Hamm

 

Der Vorstand wurde in der MV am 05.11.2011 für zwei Jahre gewählt.

Geschäftsordnung des Kreisvorstandes

§ 1 Aufgaben des Kreisvorstandes

 

(1) Der Kreisvorstand vertritt die Kreispartei nach innen und außen.

 

Er führt deren Geschäfte auf der Grundlage der Beschlüsse der Organe der Kreispartei und den Beschlüssen der Landes- und Bundespartei.

 

(2) Der Kreisvorstand beschließt eine interne Aufgabenverteilung, die folgende Schwerpunktbereiche berücksichtigt:

 

- Öffentlichkeitsarbeit - Kommunikation - Finanzen - Organisation -  Umweltpolitik -  Wirtschaft- und Finanzpolitik / Kommunale Haushaltspolitik - Hartz IV / SGB XII (Grundsicherung im Alter) - Behindertenpolitik / Gesundheitspolitik -  Familien-, Seniorenpolitik, SGB VI, Demographie - Kinder und Jugend-, Schul- und Bildungspolitik / Innerparteiliche Bildung - Pressearbeit / Homepage -  Mitgliederbetreuung / Aufbau von Basisgruppen und Ortsverbänden in den Städten und Gemeinden in denen wir bisher nicht vertreten sind - Migration-, Integrationspolitik -  Die Mandatsträgerbetreuung / Koordination der politischen Arbeit von Kreistag und den einzelnen Städten und Gemeinden,

 

 

Die genaue Verteilung der Aufgaben- und Schwerpunktbereiche legt der neue Kreisvorstand auf einer Klausurtagung fest.

 

(3) Für Öffentlichkeitsarbeit und Kommunikation sind die KreisprecherInnen, für Finanzen sind die KreisschatzmeisterIn, für Organisation sind die Kreisgeschäftsführer und für die Pressearbeit die/der Pressesprecher hauptverantwortlich. Sie/Er ist zuständig für die Versendung und Veröffentlichungen von Pressemitteilungen und unterstützen die Themenverantwortlichen gemeinsam bzw. arbeitsteilig bei Bedarf bei dem Verfassen von Pressemitteilungen. Sie/Er ist weiter verantwortlich für die Einladung und Betreuung der PressevertreterInnen zu Veranstaltungen der Kreispartei. Bei Parteitagen und anderen großen Veranstaltungen leitet er/sie das Presseteam.  Pressemitteilungen werden in Abstimmung mit dem/der KreissprecherIn  veröffentlicht.

 

Bei Außenvertretungen bzw. Pressemitteilungen, die weitere Aufgabenfelder tangieren, ist auch eine Abstimmung mit den dafür jeweils verantwortlichen Mitgliedern des Kreisvorstands herbeizuführen.

 

Die drei SprecherInnen verständigen sich mit den jeweiligen Hauptverantwortlichen, falls sie Äußerungen zu einer Frage, die deren Sachgebiet berührt.

 

(4) Die Kreisvorstandsmitglieder sind in der Außenvertretung an die Beschlüsse der Organe des Kreisverbands und an das Programm der Partei gebunden.

 

Pressemitteilungen und andere Äußerungen im Namen des Kreisvorstandes werden allen Mitgliedern des Kreisvorstandes umgehend zur Verfügung gestellt.

 

(5) Der Kreisvorstand wählt aus seiner Mitte mindestens zwei Verantwortliche für die Onlineredaktion. Sie sind hauptverantwortlich für Inhalt und Gestaltung des Internetauftritts der Kreispartei. Sie koordinieren die Onlineredaktion, in die der Kreisvorstand weitere gleichberechtigte Redaktionsmitglieder aus der Kreispartei entsenden kann.

 

Die Gesamtredaktion sollte aus mindestens 50% Frauen bestehen.

 

(6) Der Kreisvorstand wählt aus seiner Mitte mindestens zwei Verantwortliche für die Linksletterredaktion. Sie sind hauptverantwortlich für Inhalt und Gestaltung des Linksletters der Kreispartei. Die Linksletter-Rhein-Sieg werden auch in gedruckter Form an die Mitglieder und Interessenten durch den Ortsverband kostenlos zur Verfügung gestellt.

 

(8) Der Kreisvorstand beschließt die Struktur der inhaltlich für die Arbeit nach außen und innen wichtigen Themenfelder und wählt aus seiner Mitte Verantwortliche für die jeweiligen Themenfelder.

 

(9) Der Kreisvorstand benennt aus seinen Reihen Verantwortliche für die Zusammenarbeit mit den Kreisarbeitsgemeinschaften und Kreisarbeitskreisen.

 

(10) Der Kreisvorstand benennt für die Zusammenarbeit mit den Ortsverbänden und Basisgruppen verantwortliche Vorstandsmitglieder pro Ortsverband und Basisgruppe.

 

(11) Der Kreisvorstand wählt aus seiner Mitte eine/n Verantwortliche/n für den Bereich des Datenschutzes.

 

 

§ 2 Verträge und Haushaltsplan

 

Für alle Entscheidungen von grundlegender Bedeutung, insbesondere für die Einhaltung des Haushaltsplanes, ist der Kreisvorstand gesamtverantwortlich.

 

Verträge, die einen Betrag von 500 Euro nicht überschreiten, können vom geschäftsführenden Kreisvorstand beschlossen werden. In besonderen Situationen (z.B. Wahlkämpfen) können vom Kreisvorstand zusätzliche Modalitäten beschlossen werden. Alle Verträge die der Kreisverband schließt, müssen für alle Mitglieder des Kreisvorstandes einsehbar sein.

 

 

§ 3 Sitzungen und Beschlüsse des Kreisvorstandes

 

(1) Der Kreisvorstand tagt in einem 4 Wochen Rhythmus. Mindestens einmal im Jahr führt der KV eine Klausurtagung durch.

 

(2) Die Einladungen zur Sitzung des Kreisvorstandes werden mit einem Tagesordnungsvorschlag mit Zeitplan spätestens fünf Tage vor der Sitzung per Mail an alle Kreisvorstandsmitglieder versendet. Der Tagesordnungsvorschlag wird vom geschäftsführenden Kreisvorstand erstellt.

 

Vorschläge für die Tagesordnung sollen mindestens acht Tage vor der Sitzung dem geschäftsführenden Kreisvorstand und der Kreisgeschäftsführung vorliegen.

 

Anträge werden nur behandelt, wenn sie mindestens 3 Tage vor der jeweiligen Sitzung bei der Kreisgeschäftsführung eingegangen sind.

 

Begründete Dringlichkeitsanträge können bis zum Beginn der jeweiligen Sitzung vorgelegt werden.

 

Regelmäßige Tagesordnungspunkte der Sitzungen des Kreisvorstandes sind: Beschluss über die Tagesordnung, Berichte des geschäftsführenden Kreisvorstandes, Beschlusskontrolle, Finanzen, aktuelle politische Situation.

 

Auf Antrag von mindestens drei Mitgliedern des Kreisvorstands muss ein beantragter Tagesordnungspunkt behandelt werden.

 

(3) Folgende Personen(gruppen) erhalten die Einladungen zur Sitzung des Kreisvorstands und sind auf den Sitzungen rede- und antragsberechtigt:

 

- die Mitglieder des Kreisvorstandes.

 

- die Delegierten des Landesrates aus dem Rhein-Sieg-Kreis

 

- die Delegierten des Landesparteitages aus dem Rhein-Sieg-Kreis

 

- die Kreistagsabgeordneten DIE LINKE.Rhein-Sieg

 

- der/die Mitglieder des Landesvorstandes aus dem Rhein-Sieg-Kreis

 

- der/die SprecherIn der Linksjugend [´solid]

 

Darüber hinaus sind die Einladungen zu Kreisvorstandssitzungen durch Veröffentlichung auf der Internetseite parteiöffentlich zu machen.

 

(4) Wenn ein Drittel der Mitglieder des Kreisvorstands dies verlangt, hat der geschäftsführende Kreisvorstand innerhalb von 48 Stunden nach Antragstellung eine Sondersitzung des Kreisvorstandes durchzuführen.

 

(5) Der Kreisvorstand ist beschlussfähig, wenn mindestens die Hälfte seiner Mitglieder anwesend ist. Außer in Fragen, in denen dies in der Satzung anders geregelt ist, werden Beschlüsse mit einfacher Mehrheit gefasst.

 

(6) Die Vorstandssitzungen werden in der Regel von zwei Mitgliedern des geschäftsführenden Kreisvorstands geleitet. Die Sitzungsleitung ist für die Einhaltung des Zeitplans verantwortlich.

 

(7) Die Sitzungsleitung führt eine Redeliste, in der die Mindestquotierung von Frauen berücksichtigt wird. Das heißt, dass vor jedem Mann eine Frau das Wort unabhängig vom Zeitpunkt ihrer Wortmeldung erhält. Nur wenn keine Frauen auf der Redeliste stehen, dürfen mehrere Männer hintereinander sprechen.

 

(8) Für Diskussionsbeiträge ist in der Regel eine Redezeit von maximal 3 Minuten vorgesehen, die auf Antrag verkürzt oder verlängert werden kann.

 

(9) Der Zeitplan ist unbedingt einzuhalten, Abweichungen bedürfen der Beschlussfassung auf Antrag. Melden sich mehr TeilnehmerInnen zu Wort als Zeit für die Diskussion vorgesehen ist, haben die Wortbeiträge der gewählten Kreisvorstandsmitglieder Vorrang. Danach entscheidet das Los über die Redeliste. Im Zeitplan ist am Ende jedes Tagesordnungspunktes ein angemessener Zeitrahmen für die Beschlussfassung über Vorlagen und Anträge zu berücksichtigen.

 

(10) Beschlussvorlagen und Anträge sind bis spätestens drei Tage vor der Sitzung an die

 

Kreisgeschäftsführung zu senden. Sie werden den Eingeladenen vor der Sitzung per E-Mail zugeschickt.

 

(11) Der Kreisvorstand wählt aus seiner Mitte für die jeweilige Dauer von 6 Monaten eine/einen SchriftführerIn. Der/die SchriftführerIn verfasst von den Vorstandssitzungen Ergebnisprotokolle und überträgt die gefassten Beschlüsse in die Liste der noch zu bearbeitenden Aufträge (Beschlusskontrollliste).

 

Der Protokollentwurf wird den Eingeladenen bis spätestens 5 Tage nach der Sitzung per E-Mail geschickt, die ihre Korrekturvorschläge innerhalb von 3 Tagen an de /die SchriftführerIn senden sollten.

 

Allen Anwesenden Teilnehmer ist das Protokoll zu übersenden

 

 

§ 4 Aufgaben des geschäftsführenden Kreisvorstandes

 

Der geschäftsführende Kreisvorstand ist für die Führung der laufenden Geschäfte des Kreisvorstandes verantwortlich.

 

(1) Der geschäftsführende Kreisvorstand besteht aus den drei SprecherInnen,  den KreisschatzmeisterInnen, den Kreisgeschäftsführern sowie dem/die PressesprecherIn

 

(2) Verträge müssen von mindestens zwei Mitgliedern des geschäftsführenden Kreisvorstands unterschrieben werden.

 

(4) Der geschäftsführende Kreisvorstand ist an die Beschlüsse des Gesamt-Kreisvorstandes gebunden.

 

(5) Über wichtige Entscheidungen, die zwischen den Sitzungen des Kreisvorstandes getroffen werden mussten, berichtet der Geschäftsführende Kreisvorstand auf der jeweils nächsten Sitzung des Kreisvorstandes. Auf Antrag von mindestens fünf  Mitgliedern des Kreisvorstandes bedürfen solcherart Beschlüsse der Bestätigung des Kreisvorstandes.

 

 

§ 5 Sitzungen und Beschlüsse des geschäftsführenden Kreisvorstandes

 

(1) Ordentliche Sitzungen des geschäftsführenden Kreisvorstandes finden monatlich im Gegenrhythmus zu den Sitzungen des Gesamt-Kreisvorstandes statt.

 

Sofern die politische Situation dies erfordert, kann der geschäftsführende Kreisvorstand auch einen Sitzungsplan beschließen, der mehr als eine ordentliche Sitzung innerhalb eines Monats vorsieht.

 

(2) Die Einladungen zur Sitzung des geschäftsführenden Kreisvorstands werden mit einem Tagesordnungsvorschlag spätestens fünf Tage vor der Sitzung per Mail an alle

 

Kreisvorstandsmitglieder versendet. Der Tagesordnungsvorschlag wird von der Kreisgeschäftsführung in Abstimmung mit den KreissprecherInnen erstellt.

 

Vorschläge für die Tagesordnung sollen mindestens acht Tage vor der Sitzung dem geschäftsführenden Kreisvorstand und der Kreisgeschäftsführung vorliegen. Antragsberechtigt hierfür sind alle Mitglieder des Kreisvorstandes. Anträge werden nur behandelt, wenn sie mindestens drei Tage vor der jeweiligen Sitzung dem geschäftsführenden Kreisvorstand vorliegen. Begründete Dringlichkeitsanträge können bis zum Beginn der jeweiligen Sitzung vorgelegt werden.

 

(3) Wenn ein Drittel der Mitglieder des geschäftsführenden Kreisvorstands dies verlangt, ist innerhalb von 48 Stunden nach Antragstellung eine Sondersitzung des geschäftsführenden Kreisvorstands durchzuführen. Auch hierüber sind alle Mitglieder des Kreisvorstands zu informieren.

 

(4) Der geschäftsführende Kreisvorstand ist beschlussfähig, wenn mindestens die Hälfte seiner Mitglieder anwesend ist.

 

Außer in Fragen, in denen dies in der Satzung anders geregelt ist, werden Beschlüsse mit einfacher Mehrheit gefasst.

 

(5) Die Sitzung wird i.d.R. von den SprecherInnen geleitet.

 

(6) Der geschäftsführende Kreisvorstand wählt aus seiner Mitte für die jeweilige Dauer von 6 Monaten eine/einen SchriftführerIn. Der/die SchriftführerIn verfasst von den Vorstandssitzungen Ergebnisprotokolle und überträgt die gefassten Beschlüsse in die Liste der noch zu bearbeitenden Aufträge (Beschlusskontrollliste). Die Protokolle werden i.d.R. binnen fünf Tagen an die Mitglieder des Kreisvorstands per Mail versendet.

 

Korrektur- und Ergänzungswünsche sind innerhalb der darauf folgenden nächsten drei Tage per Mail einzubringen.

 

In der nächstfolgenden Sitzung des geschäftsführenden Kreisvorstands werden nur noch strittige Korrekturwünsche behandelt. Nach ihrer Genehmigung werden die Protokolle an die regelmäßig Einzuladenden versendet.

 

 

§ 6 Öffentlichkeit der Sitzungen

 

(1) Kreisvorstandssitzungen sind parteiöffentlich, soweit die Satzung nicht ausdrücklich etwas anderes vorschreibt. Die Termine und Tagungsorte der Kreisvorstandssitzungen werden auf der Homepage des Kreisverbandes veröffentlicht.

 

(2) Anwesende Parteimitglieder haben Rederecht.

 

(3) In begründeten Ausnahmefällen, insbesondere personal- und datenschutzrechtlichen Belangen, kann der Kreisvorstand bzw. der Geschäftsführende Kreisvorstand mit absoluter Mehrheit der anwesenden Kreisvorstandsmitglieder bzw. der anwesenden geschäftsführenden Kreisvorstandsmitglieder die Nicht-Öffentlichkeit der Sitzung beschließen. In diesem Fall ist am Ende der Sitzung zu beschließen, welche Informationen aus dieser Sitzung öffentlich gemacht werden.

 

An nicht-öffentlichen Sitzungen des Kreisvorstands bzw. des geschäftsführenden Kreisvorstands dürfen alle Vorstandsmitglieder teilnehmen.

 

 

§ 7 Inkrafttreten und Gültigkeit

 

Die Geschäftsordnung tritt mit Beschluss des Kreisvorstandes in Kraft.

 

Sie kann danach jederzeit mit Mehrheit der anwesenden Kreisvorstandsmitglieder geändert werden, wenn der Änderungsantrag in der mit der Einladung versendeten Tagesordnung angekündigt ist.

 

Die Geschäftsordnung gilt bis zur Konstituierung des neuen Kreisvorstandes.

 

Beschlossen auf der Klausurtagung des Kreisvorstandes am 26.02.2011 zu Siegburg.