LandesvertreterInnen-Versammlung

 Die LandesvertreterInnen-Versammlung wählt die Listenplätze für die Landtagswahl.


"Die Aufstellung der Wahlbewerberinnen und Wahlbewerber und die Festlegung ihrer Reihenfolge auf der Landesliste erfolgt in einer Versammlung aller wahlberechtigten Mitglieder oder in einer besonderen Vertreterinnen- und Vertreterversammlung (LandesvertreterInnenversammlung)."  - § 36, 3

Delegierte des Kreisverbandes Rhein-Sieg für die Landesvertreter_innen-Versammlung wurden aktuell noch nicht gewählt.

Die Landesgeschäftsstelle NRW teilt dazu mit: "eine Überprüfung durch die Landeswahlleiterin hat ergeben, dass die Vertreter/innen für die Landesvertreter/innenversammlung analog den Direktkandidat/innen nicht vor Auflösung des Landtages gewählt werden dürfen."


Delegierte

Ersatzdelegierte


Quotiert


1

n.n.

n.n.

2

n.n.

n.n.


Unquotiert


3

n.n.

n.n.

4

n.n.

n.n.

Der Delegiertenschlüssel ist ähnlich dem des Landesparteitages. Das bedeutet für den Kreisverband Rhein-Sieg, dass wir aktuell 4 Delegierte in quotierter Wahl zu bestimmen haben.


Amerkung: Die DirektkandidatInnen werden in den Wahlkreisen durch die WahlkreisvertreterInnenversammlung gewählt:

"Die Aufstellung einer Wahlkreisbewerberin oder eines Wahlkreisbewerbers erfolgt in einer Versammlung aller wahlberechtigten Mitglieder des Wahlkreises oder in einer besonderen Vertreterinnen- und Vertreterversammlung des Wahlkreises (WahlkreisvertreterInnenversammlung)." - § 36,1



Verweis auf die Landessatzung § 36 Aufstellung von Wahlkreisbewerberinnen und Wahlkreisbewerbern sowie von Landeslisten für Wahlen zu Parlamenten und kommunalen Vertretungen